Prof. h.c. Dr. Viktor Graf

Über Altersarmut bei Russlanddeutschen Rentnern

Es ist tatsächlich so, dass über Altersarmut bei Russlanddeutschen Rentner bis jetzt kaum einer ein Wort verloren hat! Nur in Foren wird diskutiert, dass es angeblich über die Aussiedler in Deutschland ein Goldregen fließt. Leider sieht die Wirklichkeit im krassen Gegensatz dazu ganz anders aus! Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass darüber und vor allem über die Kürzungen der Fördermittel für die Spätaussiedler in allen Bereichen der Integration im Deutschen Bundestag 1998 debattiert wurde. Gebracht hat diese nichts! Es ist schon Paradox, dass ein Bundesbeauftragter 2013 eine Novellierung des BVFG-Gesetzes durchsetze und der andere ihn dafür lobte, die eigentlich eine Verschlechterung mit sich für Spätaussiedler brachte!? Endlich in diesem Jahr (Koinzidenz mit der Wahl ist nur als großer Zufall zu sehen) gab es kleine Bewegungen in dieser Problematik, obwohl davor angeblich keinen „Spielraum“, um diese schiefe Lage zu ändern, gab?! Natürlich, wenn man eine Rente mit mindestens 10.000 € sicher hat – hat man keine Lust darüber zu diskutieren!

Am 08.11.16 gratulierte Herr Koschyk zum 25. AGDM-Jubiläum und sagte folgendes: „Vor uns liegen arbeitsreiche Tage, wichtige Treffen, Diskussionen, der Empfang bei Kanzlerin Angela Merkel. Das bedeutet, dass die deutsche Regierung Sie schätzt, unterstützt und bereit ist, sie zukünftig zu unterstützen.“ In Bezug auf die deutschen Aussiedler, für die die Bundesregierung in den letzten 25 Jahren stets einige „Novellierung“ der Gesetze vorgenommen hat, klingt für mich als reiner Spott und Hohn. Erst jetzt, nach 21 Jahren, ist im Wahl-Programm der CDU folgendes zu lesen: „Nachteile deutscher Spätaussiedler in der Rentenversicherung, die sich durch Änderungen des Rentenrechts ergeben haben, werden wir beseitigen“, was für mich persönlich nicht die Lösung des Problems darstellt, denn die Nachteile für Spätaussiedlern werden damit nicht beseitigt! Der CSU-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, J. Herrmann sprach aber nur über eine Überprüfung und Anhebung der Renten für Spätaussiedler im Zuge der Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland bis 2025!? BdV-Präsident sieht die Lage als bedrohlich obwohl sie eher als dramatisch zu bezeichnen ist. Scheinbar sind die Probleme bis jetzt nicht richtig erkannt?!

Eigentlich alles, was ich hier präsentieren möchte, steht im Fremdenrentengesetzt (FRG), diskriminierend ergänzt vom Rentenversicherung Bund (RVB). Bloß das haben wenige gelesen, viele wissen nicht und einige wollen es nicht wissen! Die Renten-Problematik sowie Statusänderung, die jetzt durch eine Novellierung drastisch eingeschränkt sind und eine weitere Verschlechterung für die Spätaussiedler darstellt, habe ich seit meiner Einreise 1996, da es bei der Bearbeitung unseren Anträgen nachweislich zahlreichen groben Verstößen gegen das Grundgesetz gab, mehrere Male angesprochen; bei allen CDU-Beauftragten wie Hrn. Koschyk, Dr. Bergner, Fromme und bei der Regierung sowie „unseren Vertretern“. Leider stehen wir nach wie vor dort, wo wir seit 1993 abgestellt wurden.

Aus Humanitären Überlegungen, sozialer Gerechtigkeit sowie elementaren Menschlichkeit soll die Bundesregierung, meines Erachtens, zu einer Politik stehen, die den Betroffenen ermöglichen und erleichtern ihre Rechte zu bekommen bzw. wiederherzustellen. Dies gilt insbesondere für uns - deutschen Aussiedlern, dem ethisch und historisch mit Deutschland verbundenem Volk, die nach unaufhörlichem Appell der deutschen Regierung endlich es geschafft haben nach ihrer historischen Heimat zurückzukehren. Die Russlanddeutsche, die für das Verbrechen des Nazis bestraft worden waren und daran sehr gelitten haben, die nicht dafür entschädigt und wieder mal wegen der Umsiedlung, alles verloren haben und noch vieles verlieren müssten, die wegen der unterlassenen Beratung und Unterstützung sowie Ungerechtigkeit vor allem die Rentner auf eine erbärmliche Existenz verdammt sind. Ausgerechnet genau deswegen muss man auch die Frage stellen, ob man auch eine Höchstrente für alle einführen soll, wie bei den Aussiedlern vor allem, wenn schon es eine Grundsicherung, sprich Mindestrente genau wie Mindestlohn geben sowie eine Bemessungsgrenze existiert! Ich würde schon jetzt vorschlagen, die Höchstrente sollte nicht das Dreifache der Mindestrente überschreiten und ca. 2.500 Euro betragen! Schließlich handelt es sich hier um eine soziale Leistung des Staates! Dadurch werden sowohl die Rentenausgaben reduziert als auch die Rentenkasse geschont.

Außerdem, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen, ist es an der Zeit über eine unantastbare monatliche Entschädigung für Aussiedler, die wegen Ihrer deutschen Volkszugehörigkeit deportiert und zur Zwangsarbeit verpflichtet wurden bzw. in den Verbannungsorten ihrer Eltern geboren wurden, ähnlich wie für einige Personenkreise, eine Entschädigung vorzusehen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür liefert das Kriegsopferbereinigungsgesetz (1992) und viele Aussiedler sind als solche anerkannt!

Unter anderem auch gerade deswegen ist für uns sehr wichtig über die Abstufung der Renten auf die 60%, die zweifelsohne nicht verfassungskonform ist, zu sprechen bzw. neu zu verhandeln! Dabei möchte ich es in aller Deutlichkeit noch einmal betonen, es handelt sich in Wirklichkeit um eine mehrstufige Absenkung der Rente für Spätaussiedler! Und demzufolge stellt sie eine ungleiche Behandlung (Verstoß gegen Art. 3 und 33 GG!) nicht nur den Bundesdeutschen gegenüber, sondern auch den früher eingereisten Aussiedlern und sogar ihren nicht Deutschen Partnern, die keiner Benachteiligung ausgesetzt worden waren, dar! Außerdem verstößt diese Kürzung gegen Art. 6, Abs. 1 GG, da es gemäß Art. 6 stehen Ehe und Familie unter besonderem Schutz des Staates. Wenn wir in Rente gehen, werden wir praktisch alle zum Sozialfall. Bei den Alteingesessenen beziehen Grundsicherung ca. 2,6 Prozent. Durch diese Abstufung und weiteren Reduzierung der Rente, was eine gesetzlich verordnete Deklassierung, Enteignung und Plünderung unterstützt, werden wir erneut sehr benachteiligt und ausbeutet.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil vom 07.07.1992 (BverfGE 87, 1ff, vgl. Entscheidung vom 12.03.1996) fest, dass die Benachteiligung der Familie im sozialen Sicherungssystem nicht länger hinnehmbar sei. Sie ist mit dem Gleichbehandlungsgebot (Art.3, I) des Grundgesetzes und dem staatlichen Schutzauftrag gegenüber der Familie (Art.6, I) unvereinbar. Darüber hinaus verstößt diese Abstufung gegen Art.14, I GG, denn Rentenanwartschaften unter den Schutzbereich des Art. 14 fallen. Weiterhin verstößt diese Abkürzung gegen Art.2, I in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Vertrauensschutzgarantie) nach Art. 20 III.

Hierzu möchte ich einige gesetzliche Grundlagen etwas verdeutlicht darstellen und zwar:
a) Art. 1 GG garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte.
b) Art. 20 GG beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.
c) Ein Deutscher hat, wann immer er in den Schutzbereich der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gelangt, einen Anspruch auf den vollen Schutz der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und alle Garantien der Grundrechte des Grundgesetzes. (vgl BVerfG, U, 31.07.73, - 2_BvF_1/73 - Grundlagenvertrag - BVerfGE_36,1)
d) Das Begehren der Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren mit Blick auf den Meistbegünstigungsgrundsatz ist so auszulegen, dass deren Rechte im größtmöglichen Umfang zur Geltung kommen können (vgl. hierzu etwa BSG, Urteil vom 06. April 2011 – B 4 AS 3/10 R; Urteil vom 22. März 2010 – B 4 AS 62/09 R; Urteil vom 02. Juli 2009 – B 14 AS 75/08 R sowie Urteil vom 07.11.2006 – B 7b AS 8/06 R-).

Die Lage damals, wie sie auf meine Frage Herr Fromme CDU uns dargestellt hat:
1. Die Deutschen waren über die hohen Renten der Aussiedler empört (Willkommenskultur!), vergessen haben viele, dass diese an den enormen Leistungen der z.T. mehrfach vertriebenen Russlanddeutschen lag, die mit 15 zu Zwangsarbeit genötigt wurden, alles verloren haben, jetzt durch die Umsiedlung wieder, die für ihren enormen Leid und Elend nicht entschädigt wurden. Mein Vater z.B. ist mit 15 deportiert worden und seitdem arbeitete ununterbrochen bis zu seinem 69. Geburtstag! Natürlich hat er mehr Arbeitszeiten vorzuweisen! Trotzdem bekam er nur 60%, meine Mutter dagegen 70%, obwohl die beiden zusammen 1995 eingereist sind!? So sieht die reale Gerechtigkeit für Spätaussiedler aus.
2. Die Rentenkassen sein leer (wir sollen daran schuld sein?!) und
3. Wir haben nicht in den Topf eingezahlt?! Hierzu hatte ich damals (2006) angemerkt, es gibt keinen Topf, da in Deutschland wie auch in der UdSSR ein Umlagesystem (Generationenvertrag) existiert. Außerdem sind wir nach Deutschland lt. Koschyk (Rede, Juli 2015, Stuttgart) als eine gut strukturierte Völkergruppe gekommen (nicht nur Rentner!), die sich gut integriert hatte und dadurch nicht nur einen wesentlichen Beitrag in die Wirtschaft und Kultur BRD, sondern auch zur Abfederung der demographischer Schieflage liefern! Ich hoffe, alle kennen die von ihm genannten Zahlen. Zitat: „Die nach Deutschland zuziehenden Russlanddeutschen sind in ihrer Altersstruktur deutlich jünger als die alteingesessene Wohnbevölkerung in Deutschland: 77,9 % sind jünger als 45 Jahre, dieser Anteil liegt bei der Gesamtbevölkerung nur bei rund 50 %. Der Anteil der Personen, die 65 Jahre und älter sind, beträgt bei den neu nach Deutschland kommenden Spätaussiedlern lediglich 3,9 Prozent gegenüber rund 21 Prozent bei der alteingesessenen Bevölkerung“. Dabei haben schätzungsweise weniger als die Hälfte eine gekürzte Rente!? Das Verhältnis bei den Rentnern 1:10! Bei den jungen Menschen 1 zu 1,6!

Bei der Rente sind bekanntlich 2 Merkmale zu berücksichtigen! Man muss Kinder haben und in die Kasse einzahlen! Also, die Russlanddeutschen zahlen und werden auch in der Zukunft deutlich mehr in die Rentenversicherung einzahlen als sie daraus entnehmen dürfen! Und wir haben sowohl im Herkunftsland eingezahlt bzw. unsere (viel weniger wie auch hier!) Rentner bezahlt! Dadurch wird aber bei den kinderlosen alteingesessenen Deutschen die Rente nicht gekürzt?! Die Lage hat sich jetzt gründlich geändert, was wiederum nicht zuletzt den Aussiedlern zu verdanken ist, die einen vergleichsweisen effektiv höheren Beitrag leisten und eine geringere Rente akzeptieren müssen, wenngleich auch nicht alle sie bekommen! Diese Kürzung der Rente bei den Spätaussiedlern mit §4 und nicht Anerkennung der Beitragszeiten bei denen mit §7 bzw. §8 stellt bereits eine ungleiche Behandlung den früher gekommenen Aussiedlern gegenüber dar, wo auch sogar bei den Nichtdeutschen Partner die Anrechnung der Beitragszeiten sowie Anerkennung als Vertriebenen stattgefunden hat?!

Laut §15 FRG: „Beitragszeiten, die bei einem nichtdeutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen zurückgelegt sind, stehen den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten gleich“. Leider gibt es hier gravierende Probleme bzw. diese werden vom Rentenversicherer hausgemacht, die Beitragszeiten erstmals nachzuweisen, obwohl M.E. es gesetzlich geregelt ist und eigentlich kein Problem darstellen soll. In den „Regelungen“ des RVB stehen Sachen, die man nicht versteht und die nicht im FRG zu finden sind! Hier spreche ich auch von meinen eigenen schlechten Erfahrungen: egal, ob die Arbeitsbücher, gesetzlichen Vorschriften, Archivbescheide vorliegen etc., wird die Rente nur als „glaubhaftgemacht“ eingestuft, mit allen daraus resultierenden Folgen. Man wird einfach benachteiligt! Einige Beitragszeiten, die mit Beiträgen zurückgelegt sind, werden einfach nicht anerkannt!? Zeiten vor 17 Jahren, Aspirantur, Selbständigkeit. Hier nimmt sich der RVB bzw. billigen die Gerichte dem RVB ein weites Ermessen bei dem gesetzlich geregelten Verfahren zu, was dieser bis zur Grenze der Willkür ausüben kann, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen! Um uns zu benachteiligen, werden in einigen Fällen DDR-Gesetze herbeigezogen, in anderen einige andere und sogar einige aus meiner Sicht zweifelhafte Gerichtsurteile.

Überschreiten die Verdienste die Beitragsbemessungsgrenzen, was eigentlich nicht in Herkunftsländer bekannt ist und berücksichtigt wird und dementsprechend einen höheren Beitrag pflichtgemäß einfach abgebucht wurde, werden diese dennoch zunächst auf die Bemessungsgrenzen reduziert und danach kommt genereller Abschlag von 40% und die 5/6-Regellung, von den Absenkungen auf die Höchstgrenzen ganz zu schweigen?!

Weiter. Gemäß §22 FRG werden höchstens 25 Entgeltpunkte berechnet (sogar bei 2 Renten!), bei Ehepartner insgesamt 40 Entgeltpunkte! Wieder eine Absenkung der Rente! Diese Reduzierung (um 40%) und Begrenzung des Höchstwertes gilt nach Abkommen 1975 mit Polen nicht für polnische Aussiedler!? Auch für die DDR-Bürger nicht! Aber es kommt noch schlimmer und zynischer! Stirbt einer der Partner, wird die Rente des Hinterbliebenen wieder auf die früheren 25 Entgeltpunkte festgesetzt! Somit bleibt auch eine Witwenrente aus?! Es wäre nach den Bundesdeutschen Gesetzen, die irgendwie nicht für ausgewählte Deutsche Bürger (Spätaussiedler!) gelten, bei 20 Entgeltpunkten pro Person für eine große Witwenrente logischerweise noch 12 Entgeltpunkte von dem Verstorbenen Partner anzurechnen!

Die Tabellenentgelte, die nach einem Durchschnittverdienst in den eingestuften Qualifikationsgruppen und Wirtschaftsbereichen (bei 2 Bereichen werden die Werten des niedrigeren Bereiches maßgebend), ermittelt werden, sind bereits um ein Fünftel für glaubhaft gemachte Zeiten gekürzt worden, die generell erhöhen werden sollten! Durch Multiplikation mit dem Faktor 5/6 wird eine erneute Absenkung vorgenommen, die lt. Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen L 2 R 435/10 unbegründet ist. Bei den DDR-Bürgern werden die Entgeltpunkte dagegen an die Westwerten angepasst und nicht abgesenkt!?

Die Spätaussiedler werden auch bei den Kindererziehungszeiten benachteiligt; hat die Mutter §4, werden diese Zeiten aber wieder nicht „in vollem Umfang bei Berechnung der Rente berücksichtigt“, bei denen mit §7 bzw. §8 werden keine Kindererziehungszeiten anerkannt, obwohl man viel mehr Kinder als die alteingesessenen Deutschen geboren und erzogen hat, die jetzt für anderen Mütter und Väter ihre Beiträge leisten! Eine automatische Übertragung der Zeiten auf den Vater ist nicht vorgesehen!? Die gesetzlichen Regellungen kennt anfangs ein Spätaussiedler nicht (wird auch weder von Sozialarbeiter noch vom RVB beraten??), später aber ist diese Übertragung nicht möglich!? Damit sind die Aussiedler-Mütter bzw. Familien im Verstoß gegen den Art. 6 GG noch einmal sehr stark benachteiligt bzw. bestraft!

Genauso unbegründet, im krassen Widerspruch zum FRG wird die Aspirantur in Anlehnung an BRD- bzw. DDR-Rechte (??) nicht anerkannt, obwohl in der UdSSR diese Zeiten als Beitragszeiten gelten, weil man auch Beiträge entrichtet hat, und diese ist sogar durch das Gutachten des Instituts für Ost-Recht (Fr. Dr. Schmidt) bestätigt worden! Zitat: „Die Aspiranten …“ genießen in Bereich der Sozialversicherung die Rechte der Arbeiter und Angestellten mit Ausnahme des Rechts auf Beihilfen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit …“. Plausibel und eindeutig für diese Zeiten sind die Zeilen des Gutachtens wonach „… die Zeiten der Aspirantur bei vorausgegangener sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung des Aspiranten im Rahmen der Festsetzung der Leistung aus der Sozialversicherung wie die Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit berücksichtigt“ wurden! Und weiter: „Rentenleistungen standen dem Aspiranten in diesem Fall in gleicher Weise wie Arbeitern und Angestellten und damit wie bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu“ (vergl. FRG) etc. Somit sind die promovierten Akademiker doppelt abgezockt! Außerdem für diese Sonderfälle muss man auch die Kinderlosenabgaben berücksichtigen, die jeder unverheiratete Mann ab 18 in Höhe von 6% seines Einkommens zu leisten (Sozialabgaben) verpflichtet war! Der RVB will auch diese widerrechtlich, aus welchem Grund auch immer, nicht berücksichtigen!

Man wird auch bei einer Wohnortwechslung bzw. Aufenthalt im Ausland benachteiligt! In diesen Fällen wird die Rente entweder gekürzt oder fällt ganz weg?! Sogar eine Frührente für Schwerbehinderte kommt für die Aussiedler mit §§7 und 8 nicht in Frage?!

Nicht in Frage kommt für die Spätaussiedler, die eigentlich Deutsche Bürger sind, auch die Mindest- bzw. Leistungsrente, die sogar für die Kontingentflüchtlinge diskutiert wird?! Für die deutschen Aussiedler, die als Kriegsopfer gemäß Kriegsopferbereinigungsgesetz anerkannt sind, ist keine Entschädigung vorgesehen, obwohl es ein Bundesentschädigungsgesetz (BEG) gibt?!

M.E. wird in dem bekannten Urteil des BVerfG 1 BvL 9/00 - Rn. (1-113) mit zweierlei Maß gemessen, da braucht man sich nicht zu wundern, dass dies Unverständnis, Enttäuschung und in einigen Fällen sogar berechtigterweise Empörung hervorruft. Vieles ist für mich widersprüchlich, denn lt. Urteil sind die Beiträge der Spätaussiedler einem anderen Versicherungsträger und die Beschäftigung einem anderen Wirtschafts- bzw. Sozialsystem zugutegekommen!? Diese Behauptung entspricht nicht den Renten- bzw. Leistungsprinzipien und ist M.E. aus folgenden Gründen nicht überzeugend!

Erstens, wir sind nach §116 GG Deutsche und als solche auch einen berechtigten Anspruch auf die Soziale und andere Leistungen unseres Staates, der uns aufgenommen hat, haben!

Zweitens, wir haben auch keine Sozialleistungen inkl. Renten in Deutschland in der Zeit unseren Aufenthalt in der UdSSR in Anspruch genommen bzw. bezogen!

Drittens, wir haben unsere Beiträge für uns, unseren Rentner sowie unseren Kindern dort geleistet! Und wir haben unsere Kinder (vergleichsweise viel mehr als die Bundesdeutschen haben!) nach Deutschland gebracht, was als einen nicht zu unterschätzen Humankapital zu sehen ist, die keine Soziale Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen könnten, die mit uns - ihren Eltern das deutsches Rentensystem stark unterstützen, jetzt auch die Bundesdeutschen Rentner kräftig mitbezahlen und Beiträge für Kranken- und Sozialkassen leisten! Dabei haben wir viel weniger Rentner (s.o.), die nur zum Teil eine geringere Rente bekommen, die weit unter dem Niveau der Alteingesessenen und somit weit unter der Armutsgrenze liegt!? M.E. stellt diese eine der größten Ungerechtigkeiten dar, dabei wird nur um Altersarmut von Alteingesessenen gesprochen?!

Und zu Guter Letzt wir haben vergleichsweise viel mehr Beitragszahler als Rentner! Und wenn man schon als Aussiedler sonderbehandelt wird, da muss man konsequent bleiben und in aller Deutlichkeit sagen, unsere Renten sind gemäß „Generationenvertrag“ durch unsere Kinder bezahlt und es handelt sich tatsächlich um Altersarmut bei den Alteingesessenen. Wieso sollen wir eine niedrigere Rente akzeptieren? Abgesehen davon, dass solche Regelungen der normalen Vernunft und Naturgesetzen widersprechen sowie eine offensichtliche Diskriminierung beinhalten sind sie auch meines Erachtens ungesetzlich. Außerdem trägt Deutschland eine ethische, nationale sowie staatliche Verantwortung für die im Ausland lebenden Deutschen insbesondere für die Russlanddeutschen und nicht nur wegen den zwei letzten vernichtenden Weltkriegen, wofür wir bzw. unsere Eltern und Großeltern verantwortlich gemacht und als Geiseln gehalten wurden.

Zum Schluss möchte ich nur einige Zitate von Johann Lauer: „Juristische Argumente gegen die Zusatzreduzierungen (30/40%) der Fremdrente. Widerspruch, Klage, Berufung, Revision oder Verfassungsbeschwerde“ ohne Kommentar beifügen:

„Die Aussiedler sind in der Rentenversicherung nicht auf Solidarität oder christliche Nächstenliebe angewiesen, sondern sie leisten selber einen Solidaritätsbeitrag".

„Hätten wir keine Aussiedler in Deutschland, fiele der Beitragssatz zur Rentenversicherung um 0,3 Prozentpunkte höher aus“ (Parlaments-Protokolle 13/185, 27.06.97 S.16793 D), so MdB Walter Hirche (FDP). Der CDU-Sozialexperte Volker Kauder MdB warnte im Mannheimer Morgen vom 15.4.1997 diejenigen, die sogar für eine Herausnahme der Aussiedler aus der Rentenversicherung plädieren: „Wenn diese Leute (gemeint sind die Aussiedler) eine eigene Kasse aufmachen würden, läge der Beitrag bei nur zwölf Prozent“. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln behauptet in einem Gutachten, daß die Aussiedler-Integration „eine gravierende, weit ins nächste Jahrhundert reichende Entlastung der Kranken- und insbesondere der Rentenversicherung“ bewirke, … Den Aussiedlern wurde von Seiten aller Repräsentanten des deutschen Staates immer versichert, daß Sie in der Bundesrepublik einen sicheren Zufluchtsort haben, wo sie gleichberechtigte Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten sind. Durch diese Deklassierung werden auch international eingegangene Verpflichtungen verletzt, die noch gar nicht behandelt wurden bzw. falls notwendig, vor dem Europäischen Gerichtshof zur Verhandlung gelangen werden. Die Hoffnung, daß die Parteien wieder ihre Gemeinwohlverpflichtung gerecht werden und die Ungleichbehandlung der Aussiedler speziell in der Rentenversicherung nicht weiter vorantreiben, sondern diese sogar rückgängig machen, haben die Aussiedler aufgegeben. Allein die Justiz kann noch verhindern, daß Aussiedler nicht mit Bärbel Boley feststellen müssen: „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat“.

Veröffentlicht am 24.09.17 in der Zeitung Heimat-Rodina